Nebenkosten··9 Min. Lesezeit

    Nebenkostenabrechnung erstellen – die komplette Anleitung für Vermieter

    Die jährliche Nebenkostenabrechnung gehört zu den wichtigsten Pflichten jedes Vermieters – und ist gleichzeitig eine der häufigsten Quellen für Streit mit Mietern. Diese Anleitung zeigt Schritt für Schritt, wie Sie eine formal korrekte und rechtssichere Abrechnung erstellen, welche Fristen Sie einhalten müssen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.

    Nebenkostenabrechnung erstellen – Anleitung für Vermieter

    Was gehört in eine Nebenkostenabrechnung?

    Eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung (auch: Betriebskostenabrechnung) muss laut §556 Abs. 3 BGB für den Mieter "rechnerisch und gedanklich nachvollziehbar" sein. Das bedeutet konkret: Sie müssen für jede einzelne Kostenposition angeben, wie hoch die Gesamtkosten waren, welcher Verteilerschlüssel angewendet wurde und welcher Anteil auf den Mieter entfällt.

    Eine Abrechnung enthält mindestens folgende Bestandteile:

    • Abrechnungszeitraum (in der Regel ein Kalenderjahr)
    • Gesamtkosten je umlagefähiger Position
    • Verteilerschlüssel (qm, Personen, Verbrauch, Einheiten)
    • Anteil des Mieters je Position
    • Vorauszahlungen des Mieters
    • Saldo: Nachzahlung oder Guthaben

    Welche Kosten dürfen Sie umlegen?

    Umlagefähig sind nur Kosten, die in der Betriebskostenverordnung (BetrKV) §2 abschließend aufgezählt sind. Die häufigsten Positionen sind Heizung, Wasser/Abwasser, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung, Hausmeister, Treppenhausreinigung, Aufzug und Allgemeinstrom.

    Nicht umlagefähig sind dagegen: Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Reparaturrücklage und Kosten, die durch Leerstand entstehen. Diese Kosten muss der Vermieter selbst tragen – auch wenn sie im Mietvertrag aufgeführt wären.

    Wichtig: Sie können nur Kosten umlegen, die im Mietvertrag konkret oder durch einen Verweis auf die BetrKV als umlagefähig vereinbart wurden. Fehlt die Vereinbarung, dürfen Sie die Kosten nicht umlegen – auch wenn sie tatsächlich entstanden sind.

    Welcher Verteilerschlüssel ist der richtige?

    Wenn im Mietvertrag nichts vereinbart ist, gilt nach §556a Abs. 1 BGB der Verteilerschlüssel nach Wohnfläche (Quadratmeter). Sinnvoller ist es aber oft, je nach Kostenart einen passenden Schlüssel zu verwenden:

    • Wohnfläche (qm): Standard für Versicherung, Grundsteuer, Hausmeister
    • Wohneinheiten: für pauschale Kosten wie Schornsteinfeger
    • Personenzahl: typisch für Wasser/Abwasser und Müll
    • Verbrauch: zwingend für Heizung und Warmwasser (HeizkostenV)

    Welche Fristen müssen Sie einhalten?

    Die wichtigste Frist: Sie müssen die Nebenkostenabrechnung dem Mieter innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums zustellen. Geht die Abrechnung später zu, sind Nachforderungen vom Mieter nicht mehr durchsetzbar (§556 Abs. 3 Satz 3 BGB). Eine Erstattung an den Mieter müssen Sie trotzdem leisten.

    Beispiel: Für das Abrechnungsjahr 2025 muss die Abrechnung spätestens am 31.12.2026 beim Mieter eingegangen sein. Das Datum des Versands reicht nicht – entscheidend ist der Zugang.

    Der Mieter hat anschließend 12 Monate Zeit, die Abrechnung zu prüfen und Einwendungen zu erheben. Danach sind die Werte rechtlich festgeschrieben.

    Die häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden

    Aus unserer Erfahrung sind diese fünf Fehler die häufigste Ursache für unwirksame Nebenkostenabrechnungen:

    • Frist von 12 Monaten verpasst – Nachforderungen verfallen
    • Nicht umlagefähige Kosten (z.B. Reparaturen, Verwaltung) mitabgerechnet
    • Falscher oder nicht erklärter Verteilerschlüssel
    • Heizkosten nicht nach HeizkostenV (50–70% verbrauchsabhängig) verteilt
    • Leerstand-Anteile auf bewohnte Wohnungen umgelegt

    Nebenkostenabrechnung mit Software automatisiert

    Die manuelle Erstellung einer Nebenkostenabrechnung dauert pro Wohnung typischerweise 1–3 Stunden. Mit ImmoApp werden Belege das Jahr über automatisch erfasst, der richtige Verteilerschlüssel je Position vorgeschlagen und die Abrechnung mit einem Klick formal korrekt erstellt – inklusive Versand an den Mieter und Ablage im Mieter-Portal.

    Vermieter, die ihre Nebenkostenabrechnung über ImmoApp laufen lassen, sparen jährlich im Schnitt 80% der Zeit – und reduzieren die Quote erfolgreicher Mieter-Einwendungen deutlich, weil die Abrechnung formal korrekt und nachvollziehbar ist.

    Häufige Fragen

    Was passiert, wenn ich die 12-Monats-Frist für die Nebenkostenabrechnung verpasse?

    +

    Nachforderungen können nicht mehr durchgesetzt werden (§556 Abs. 3 Satz 3 BGB). Eine Erstattung an den Mieter müssen Sie aber trotzdem leisten, wenn die Abrechnung ein Guthaben ergibt. Ausnahme: Sie haben die verspätete Zustellung nicht zu vertreten – diese Ausnahme ist in der Praxis aber sehr eng gefasst.

    Darf ich die Hausverwaltungs-Kosten umlegen?

    +

    Nein. Reine Verwaltungskosten sind nach §1 Abs. 2 BetrKV explizit nicht umlagefähig. Das gilt auch für die Kosten einer externen Verwaltungsfirma oder die Lizenzkosten einer Verwaltungs-Software.

    Was ist mit Leerstand?

    +

    Kosten, die auf leerstehende Wohnungen entfallen, trägt der Vermieter selbst. Sie dürfen den Anteil nicht auf die übrigen Mieter umlegen. Bei Verteilung nach Wohnfläche oder Einheiten muss der Leerstands-Anteil also bei Ihnen bleiben.

    Muss die Nebenkostenabrechnung schriftlich erfolgen?

    +

    Sie muss in Textform zugehen. Das kann postalisch, per E-Mail oder über ein Mieter-Portal erfolgen – Hauptsache, dem Mieter wird die Abrechnung dauerhaft zur Verfügung gestellt und der Zugang ist nachweisbar.

    Hat der Mieter ein Recht, Belege einzusehen?

    +

    Ja. Der Mieter hat nach §556 Abs. 4 BGB ein Belegeinsichtsrecht. Praktisch heißt das: Sie müssen ihm die Originalbelege auf Anfrage zugänglich machen – entweder in Ihren Räumen oder als digitale Kopie. Ein Mieter-Portal mit Belegzugriff erfüllt dieses Recht moderner und stressfreier als die klassische Einsichtnahme vor Ort.

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