Fachbegriffe für Vermieter
Die wichtigsten Begriffe rund um Vermietung, Nebenkosten und Wohnungseigentum – kurz, präzise und verständlich erklärt.
Laufende Kosten, die durch das Eigentum oder den bestimmungsmäßigen Gebrauch einer Immobilie entstehen (§1 BetrKV). Umlagefähig auf Mieter, wenn im Mietvertrag vereinbart. Häufig synonym mit Nebenkosten verwendet, juristisch enger gefasst.
Ausführlicher Ratgeber-Artikel →Mietform, bei der sich die Miete an den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) koppelt. Anpassungen dürfen frühestens 12 Monate nach der letzten Anpassung erfolgen.
Die Nettomiete ohne Nebenkosten und ohne Heizungs-/Warmwasserkosten. Auch Grundmiete oder Nettomiete genannt. Die Kaltmiete ist die Grundlage für Mieterhöhungen.
Sicherheitsleistung des Mieters für mögliche Schäden oder Mietausfälle. Maximal drei Nettokaltmieten (§551 BGB), zwingend getrennt vom Vermieter-Vermögen anzulegen und zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist zu verzinsen.
Anpassung der Miete im laufenden Mietverhältnis. Möglich über Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (§558 BGB), Indexmiete (§557b BGB), Staffelmiete (§557a BGB) oder nach Modernisierung (§559 BGB).
Umgangssprachlich alle Kosten, die zusätzlich zur Kaltmiete anfallen. Juristisch identisch mit Betriebskosten nach BetrKV. Umlagefähig nur bei vertraglicher Vereinbarung.
Ausführlicher Ratgeber-Artikel →Bei Eigentumswohnungen (WEG) das alleinige Eigentum an der eigenen Wohnung. Im Gegensatz dazu steht das Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade), das allen Eigentümern gemeinsam gehört.
Mietform mit von Beginn an vereinbarten, gestaffelten Erhöhungen zu bestimmten Zeitpunkten (§557a BGB). Mindestens 1 Jahr zwischen zwei Stufen, Höhe muss im Vertrag betragsmäßig benannt sein.
Methode, nach der Gesamtkosten in der Nebenkostenabrechnung auf einzelne Wohnungen verteilt werden. Gängig: Wohnfläche (qm), Personenzahl, Einheiten, Verbrauch. Standard ist Wohnfläche, sofern nichts anderes vereinbart.
Ausführlicher Ratgeber-Artikel →Kaltmiete plus alle Vorauszahlungen für Nebenkosten und Heizung. Der monatliche Gesamtbetrag, den der Mieter überweist. Über die Vorauszahlungen wird jährlich abgerechnet (Nebenkostenabrechnung).
Wohnungseigentümergemeinschaft. Gemeinschaft aller Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus mit eigenem Sondereigentum. Geregelt im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), seit der Reform 2020 mit erweiterten Rechten der Eigentümerversammlung.