Glossar

    Sondereigentum

    Bei Eigentumswohnungen (WEG) das alleinige Eigentum an der eigenen Wohnung. Im Gegensatz dazu steht das Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade), das allen Eigentümern gemeinsam gehört.

    Was umfasst das Sondereigentum?

    Sondereigentum bezeichnet das ausschließliche Eigentum eines Wohnungseigentümers an seiner Wohnung samt zugehörigen Räumen wie Kellerabteil und Stellplatz – sofern diese im Aufteilungsplan als Sondereigentum ausgewiesen sind. Innerhalb der eigenen vier Wände kann der Eigentümer frei schalten und walten: renovieren, vermieten, verkaufen.

    Nicht zum Sondereigentum gehören tragende Wände, Außenfassade, Dach, Treppenhaus, Aufzug, Heizungsanlage und Versorgungsleitungen bis zur Wohnungsgrenze – das ist Gemeinschaftseigentum (siehe WEG) und liegt in der gemeinsamen Verantwortung aller Eigentümer.

    Sondereigentum vs. Gemeinschaftseigentum

    Die klare Trennung ist in der Praxis oft Streitthema – etwa bei Fenstern (typischerweise Gemeinschaftseigentum, auch wenn nur eine Wohnung profitiert), Balkonen (Konstruktion = Gemeinschaft, Bodenbelag und Geländerinnenseite = oft Sondereigentum) oder Wasseranschlüssen. Maßgeblich ist immer die Teilungserklärung der WEG.

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