Glossar
Indexmiete
Mietform, bei der sich die Miete an den vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Verbraucherpreisindex (VPI) koppelt. Anpassungen dürfen frühestens 12 Monate nach der letzten Anpassung erfolgen.
Wie funktioniert die Indexmiete?
Bei einer Indexmiete koppeln Vermieter und Mieter die Miete vertraglich an den Verbraucherpreisindex (VPI) des Statistischen Bundesamtes. Steigt der Index, darf der Vermieter die Miete proportional anpassen – das muss im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sein (§557b BGB).
Eine Anpassung darf frühestens 12 Monate nach der letzten Mietzahlung in der bisherigen Höhe erfolgen. Die Erhöhung muss schriftlich angekündigt und mit dem aktuellen Indexstand begründet werden; sie wird ab dem übernächsten Monat fällig.
Vor- und Nachteile für Vermieter
Vorteil: Die Mietanpassung ist von der ortsüblichen Vergleichsmiete entkoppelt – Sie sind in Städten mit Mietpreisbremse flexibler. Nachteil: Sinkt der VPI (Deflation), könnte theoretisch auch die Miete sinken; parallele Mieterhöhungen wegen Modernisierung sind eingeschränkt.
