Glossar
Kaltmiete
Auch bekannt als: Nettomiete, Grundmiete
Die Nettomiete ohne Nebenkosten und ohne Heizungs-/Warmwasserkosten. Auch Grundmiete oder Nettomiete genannt. Die Kaltmiete ist die Grundlage für Mieterhöhungen.
Was ist die Kaltmiete?
Die Kaltmiete – auch Nettokaltmiete oder Grundmiete – ist der Betrag, den ein Mieter rein für die Überlassung der Wohnung an den Vermieter zahlt. Sie enthält keine Nebenkosten und keine Heiz- oder Warmwasserkosten. Im Mietvertrag wird sie meist als Hauptposition separat ausgewiesen, davor steht typischerweise „Nettokaltmiete“ oder schlicht „Miete“.
Die Kaltmiete ist die zentrale Bezugsgröße im deutschen Mietrecht: An ihr orientieren sich die Mietpreisbremse, der Mietspiegel, Mieterhöhungen nach §558 BGB und die Höhe der zulässigen Mietkaution (maximal drei Nettokaltmieten, §551 BGB).
Kaltmiete vs. Warmmiete
Während die Kaltmiete nur die reine Nutzungsmiete enthält, umfasst die Warmmiete zusätzlich alle Vorauszahlungen für Nebenkosten und Heizung. Die Warmmiete ist also der Betrag, den der Mieter tatsächlich monatlich überweist – die Kaltmiete ist der Anteil davon, der nach Abzug aller Nebenkosten beim Vermieter als Einnahme verbleibt (bevor Steuer und Werbungskosten gerechnet werden).
Wichtig für Vermieter: Auf Vergleichsportalen und im Mietspiegel ist immer die Nettokaltmiete pro Quadratmeter ausgewiesen. Wer seine Miete mit dem Markt vergleichen will, muss konsequent Kaltmieten gegenüberstellen, nicht Warmmieten.
