Glossar
Hausgeld
Auch bekannt als: Wohngeld (WEG)
Monatliche Vorauszahlung, die Wohnungseigentümer in einer WEG an die Gemeinschaft leisten, um laufende Bewirtschaftungskosten und die Instandhaltungsrücklage zu finanzieren. Teile des Hausgelds sind bei vermieteten Einheiten als Betriebskosten auf Mieter umlagefähig.
Was ist Hausgeld?
Das Hausgeld ist der monatliche Beitrag, den jeder Wohnungseigentümer einer WEG an die Gemeinschaft zahlt. Die Höhe ergibt sich aus dem jährlichen Wirtschaftsplan und richtet sich in der Regel nach den Miteigentumsanteilen. Verwaltet wird das Geld durch die WEG-Verwaltung.
Nicht zu verwechseln ist das Hausgeld mit den Nebenkosten eines Mieters: Hausgeld zahlt der Eigentümer an die Gemeinschaft, Nebenkosten zahlt der Mieter an den Vermieter.
Woraus setzt sich das Hausgeld zusammen?
Das Hausgeld deckt sämtliche Kosten der Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums sowie die gesetzlich vorgesehene Instandhaltungsrücklage.
- →Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums (Versicherung, Allgemeinstrom, Hausmeister)
- →Verwaltungskosten (Honorar der WEG-Verwaltung)
- →Instandhaltungsrücklage für künftige Reparaturen
- →Heiz- und Warmwasserkosten (sofern zentral abgerechnet)
Hausgeld umlegen: Was geht, was nicht?
Vermietet ein Eigentümer seine Wohnung, kann er die umlagefähigen Anteile des Hausgelds – also die Betriebskosten nach BetrKV – über die Nebenkostenabrechnung an den Mieter weitergeben. Nicht umlagefähig sind dagegen die Verwaltungskosten und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage; diese trägt der Eigentümer selbst.
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