Glossar

    WEG

    Auch bekannt als: Wohnungseigentümergemeinschaft

    Wohnungseigentümergemeinschaft. Gemeinschaft aller Eigentümer in einem Mehrfamilienhaus mit eigenem Sondereigentum. Geregelt im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), seit der Reform 2020 mit erweiterten Rechten der Eigentümerversammlung.

    Was ist eine WEG?

    Eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) entsteht automatisch, sobald ein Mehrfamilienhaus per Teilungserklärung in einzelne Wohnungen aufgeteilt und mindestens eine davon verkauft wird. Jeder Eigentümer hat dann Sondereigentum an seiner Wohnung und einen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum (Treppenhaus, Dach, Fassade, Heizungsanlage, Grundstück).

    Die Rechte und Pflichten der WEG regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Die Eigentümerversammlung ist das oberste Beschlussorgan; eine Verwaltung – meist eine externe WEG-Verwaltung – führt das Tagesgeschäft.

    Die WEG-Reform 2020

    Die WEG-Reform vom 1. Dezember 2020 hat die Eigentümerversammlung stark gestärkt: Einfache Mehrheit reicht für die meisten Beschlüsse (auch für bauliche Veränderungen), Beschlüsse können auch ohne Anwesenheit (Umlauf, Online) gefasst werden, und einzelne Eigentümer können bauliche Maßnahmen für barrierefreies Wohnen, E-Mobilität (Lademöglichkeit), Glasfaser und Einbruchschutz erleichtert beanspruchen.

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