Produkt · WEG-Software
Ihre Gemeinschaft verwaltet sich selbst
Für Eigentümergemeinschaften ohne Verwalter oder mit einem Eigentümer als Verwalter: Hausgeld, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Versammlung in einer Software. Wir richten Ihre Gemeinschaft persönlich mit Ihnen ein.
Stand:
WEG-Software
- Für Gemeinschaften ab 2 Wohnungen
- Ohne Verwalter oder mit einem Eigentümer als Verwalter
- Persönliche Einrichtung mit Ihnen
- Ohne Mindestlaufzeit
- Vermietete Wohnungen: Selbstverwaltung für 5,00 € netto je Einheit
Auf einen Blick
Das Wichtigste in drei Sätzen
- 1
Für Gemeinschaften, die sich selbst verwalten.
Ohne Verwalter oder mit einem Eigentümer als Verwalter, wie es in kleinen Gemeinschaften oft üblich ist.
- 2
Alles, was das Wohnungseigentumsgesetz verlangt.
Hausgeld, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung mit Einzelabrechnungen, Rücklage und Versammlung in einer Software.
- 3
5,50 € je Einheit, persönlich eingerichtet.
Wir richten Ihre Gemeinschaft mit Ihnen ein: Einheiten, Miteigentumsanteile, Eigentümer und Konto. Danach verwalten Sie selbst.
Für wen
Zwei Wege, eine Gemeinschaft selbst zu verwalten
Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt keinen Verwalter vor. Die Pflichten aus § 28 WEG bleiben trotzdem: Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht.
Fall 1
Ohne Verwalter
Die Eigentümer verwalten gemeinsam. Sie vertreten die Gemeinschaft dann zusammen (§ 9b Abs. 1 WEG), für einzelne Aufgaben wie das Konto kann die Gemeinschaft einen Eigentümer bevollmächtigen.
Fall 2
Ein Eigentümer als Verwalter
Die Versammlung bestellt einen Eigentümer zum Verwalter (§ 26 WEG). Er vertritt die Gemeinschaft allein und erstellt Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung.
Ihre Gemeinschaft hat eine externe Verwaltung und möchte wechseln, ohne selbst zu verwalten? Dann passt die WEG-Verwaltung durch uns.
Funktionen
Was die WEG-Software kann
Alles, was eine Gemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz führen muss, an einem Ort.
Hausgeld je Eigentümer
Sollstellungen aus dem Wirtschaftsplan, Zahlungseingänge auf dem Konto der Gemeinschaft den Eigentümern zugeordnet.
Wirtschaftsplan
Kosten je Kostenart, verteilt nach Miteigentumsanteilen, nach Einheiten oder nach Verbrauch.
Jahresabrechnung
Einzelabrechnung für jeden Eigentümer und Vermögensbericht nach § 28 WEG.
Erhaltungsrücklage
Die Rücklage als eigenes Konto, ihr Stand im Vermögensbericht.
Eigentümerversammlung
Einladung mit Tagesordnung, Protokoll und Beschluss-Sammlung (§ 24 WEG).
Zugang für Eigentümer
Jeder Eigentümer sieht seine Abrechnungen und die Unterlagen der Gemeinschaft.
Wohnung vermietet?
Für Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten
Mit der Selbstverwaltung führen Sie Mieten, Konto, Post und Belege Ihrer Wohnung an einem Ort. Aus Ihrer Einzelabrechnung erstellt ImmoApp die Nebenkostenabrechnung für Ihre Mieter. Den Vertrag schließt der einzelne Eigentümer, nicht die Gemeinschaft.
5,00 €
netto je Einheit und Monat
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WEG-Software anfragen
Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Gemeinschaft. Wir melden uns persönlich und richten die Software mit Ihnen ein. Die Anfrage ist unverbindlich.
- 1Wir melden unsPersönlich, per E-Mail oder Telefon.
- 2Kurzes GesprächWir klären, wie Ihre Gemeinschaft heute arbeitet: Konto, Hausgeld, Abrechnung und Versammlung.
- 3EinrichtungWir legen Ihre Gemeinschaft mit Ihnen an und übernehmen die Zahlen aus dem letzten Wirtschaftsplan. Danach verwalten Sie selbst.
Danke, Ihre Anfrage ist da
Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
Lieber abgeben?
Wir verwalten Ihre Gemeinschaft
Die TP Management GmbH, das Unternehmen hinter ImmoApp, wird Verwalterin Ihrer Gemeinschaft: Hausgeld, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Eigentümerversammlung, 35,00 € netto je Wohnung und Monat, ohne Mindestbetrag.
Häufige Fragen
Was kostet die WEG-Software?
5,50 € netto je Einheit und Monat, also 6,55 € mit Mehrwertsteuer. Einheiten sind Wohnungen, Gewerbeeinheiten und Stellplätze. Es gibt keine Mindestlaufzeit.
Wie starten wir mit der WEG-Software?
Sie schicken uns eine kurze Anfrage. Wir melden uns persönlich, klären im Gespräch, wie Ihre Gemeinschaft arbeitet, und richten sie mit Ihnen ein. Danach verwalten Sie selbst.
Darf sich eine Eigentümergemeinschaft selbst verwalten?
Ja. Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt keinen Verwalter vor. Ohne Verwalter vertreten die Eigentümer die Gemeinschaft gemeinsam (§ 9b Abs. 1 WEG). Die Versammlung kann auch einen Eigentümer zum Verwalter bestellen (§ 26 WEG). Jeder Eigentümer kann allerdings verlangen, dass ein zertifizierter Verwalter bestellt wird (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG).
Braucht ein Eigentümer als Verwalter ein Zertifikat?
Nicht, wenn die Gemeinschaft weniger als neun Einheiten hat und weniger als ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt (§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG). Bei vier Eigentümern reicht also der Wunsch eines einzelnen nicht, ab zwei Eigentümern schon.
Was gilt für Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten?
Für sie gibt es ImmoApp schon heute. Mit der Selbstverwaltung führen sie Mieten, Konto, Post und Belege und erstellen aus der Einzelabrechnung die Nebenkostenabrechnung für ihre Mieter. Das kostet 5,00 € netto je Einheit und Monat und ist ein eigener Vertrag des Eigentümers.
Wir haben eine externe Verwaltung. Passt die WEG-Software trotzdem?
Die WEG-Software ist für Gemeinschaften gedacht, die sich selbst verwalten. Möchten Sie die Verwaltung wechseln, aber nicht selbst übernehmen, passt die WEG-Verwaltung durch die TP Management GmbH, das Unternehmen hinter ImmoApp.
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