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WEG-Verwaltung · Preise

Was die WEG-Verwaltung kostet

Die laufende Verwaltung zahlt die Gemeinschaft mit einem festen Monatspreis. Für Sonderleistungen wählt sie zwischen Pauschalen und Abrechnung pro Stunde.

Festvergütung

35,00 €netto je Wohnung und Monat

5,00 € je Stellplatz, ohne Mindestbetrag je Gemeinschaft. Enthalten sind Hausgeld, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, die ordentliche Versammlung und eine Begehung im Jahr.

Sonderleistungen

Wählen Sie, wie abgerechnet werden soll. Die Liste zeigt die Preise für das gewählte Modell.

Sie wissen vorher, was jede Leistung kostet.

Jede Sonderleistung hat einen festen Preis. Gut für Gemeinschaften, die mit festen Beträgen planen wollen.

Mit KI gerechnet

Mindestens ein Drittel unter üblichen Preisen

Unsere KI übernimmt die Routine: Sie liest Rechnungen und Belege und ordnet sie zu, sortiert eingehende Post und schreibt Antwortentwürfe, gleicht Hausgeldzahlungen mit dem Konto ab und bereitet Abrechnungen und Einladungen vor. Wir brauchen dadurch weniger Zeit je Vorgang und geben das an die Gemeinschaft weiter. Geld und Versand gibt immer ein Mensch frei.

  • Außerordentliche Versammlung−33 %üblich 250–500 €, Mitte 375 €bei uns 250 €
  • Umlaufbeschluss−46 %üblich 150–300 €, Mitte 225 €bei uns 120 €
  • Zustimmung zum Verkauf−40 %üblich 200–300 €, Mitte 250 €bei uns 150 €
  • Mahnschreiben−33 %üblich 10–20 €, Mitte 15 €bei uns 10 €

Vergleich mit der Mitte der Preisspanne, die InnovateImmo Immobilienmanagement GmbH, Ratgeber „Was kostet eine Hausverwaltung in Berlin?“ als übliche Größenordnung nennt, jeweils netto, abgerufen am 01.11.2026. Andere Verwaltungen können anders kalkulieren; maßgeblich ist das jeweilige Angebot.

Verwaltungsübernahme

  • Einrichtung: Eigentümer- und Lieferantendaten, Anschreiben an alle Eigentümer, Anzeige des Verwalterwechsels, Konten und SEPA-Mandateinklusive
  • Aufarbeitung ungeordneter oder fehlender Unterlagen, Ansprüche gegen den Vorverwalter150 € einmalig

Eigentümerversammlung

  • Ordentliche Versammlung einmal im Jahr: Einladung, Leitung, Protokoll, Beschluss-Sammlunginklusive
  • Außerordentliche Versammlung250 € je Versammlung
  • Umlaufbeschluss in Textform (§ 23 Abs. 3 WEG)120 € je Verfahren
  • Online-Teilnahme an einer Versammlung50 € je Versammlung
  • Zuschlag für eine Versammlung ab 18 Uhr40 € je Stunde

Finanzen und Abrechnung

  • Konten der Gemeinschaft, Zahlungen, Rechnungsprüfung, Hausgeld per SEPA-Lastschriftinklusive
  • Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Vermögensbericht (§ 28 WEG), digital für alle Eigentümerinklusive
  • Sonderumlage: Berechnung, Anforderung, Überwachung, Abrechnung100 € je Sonderumlage
  • Mahnschreiben an einen säumigen Eigentümer10 € je Schreiben
  • Hausgeld ohne Lastschrift: Verbuchung je Zahlung8 € je Buchung
  • Rücklastschrift8 € je Vorgang
  • Bescheinigung nach § 35a oder § 35c EStG15 € je Eigentümer

Technik und Instandhaltung

  • Begehung des Hauses einmal im Jahrinklusive
  • Wartungs-, Versorger- und Versicherungsverträge abschließen und kündigeninklusive
  • Kleinere Reparaturen bis 1.500 €: Angebote, Auftrag, Abstimmung, Rechnungsprüfung30 € je Auftrag
  • Größere Maßnahmen und Sanierungen: Beschluss vorbereiten und umsetzen4 % der Nettobausumme
  • Schaden über die Gebäudeversicherung abwickeln4 % der Schadensumme, mindestens 250 €
  • Darlehen der Gemeinschaft umsetzen4 % des Darlehensbetrags

Sonstiges

  • Unterlagen digital aufbewahren, Belegeinsicht onlineinklusive
  • Zustimmung zu einem Verkauf (§ 12 WEG)150 € je Verkauf
  • Abmahnung bei Verstößen gegen die Hausordnung50 € je Abmahnung
  • Rechtsstreit der Gemeinschaft begleiten250 € je Verfahren
  • Unterlagen in Papierform aufbewahren4 € je Ordner und Monat
  • Kopien und Druck bei Postversand0,40 € je Seite, Porto nach Beleg

Alle Beträge netto, zzgl. MwSt. Sonderleistungen berechnen wir nur, wenn sie nötig waren und wir sie nicht selbst verursacht haben. Das Modell legt die Gemeinschaft im Verwaltervertrag fest.

Häufige Fragen

Pauschale oder pro Stunde – was ist günstiger?

Das hängt vom Haus ab. Mit Pauschalen weiß die Gemeinschaft vorher genau, was eine Sonderleistung kostet, eine außerordentliche Versammlung etwa 250 €. Nach Stunden zahlt sie nur die Zeit, die wir wirklich brauchen. Das lohnt sich, wenn selten etwas Besonderes anfällt.

Wie wird nach Stunden abgerechnet?

Minutengenau, ohne Mindestzeit und ohne angefangene Stunden. Kurze Anrufe und E-Mails unter 5 Minuten berechnen wir nicht. Jeder Rechnung liegt ein Zeitnachweis bei, der zeigt, was gemacht wurde und von wem.

Wer entscheidet über das Modell?

Die Gemeinschaft legt das Modell im Verwaltervertrag fest. Mit einem neuen Beschluss kann sie zum nächsten Jahr wechseln. Die Festvergütung ist in beiden Modellen gleich.

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