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Vermietung6 Min. Lesezeit

Hausverwaltungssoftware im Vergleich: Welche Lösung passt zu welchem Vermieter?

Von Redaktion ImmoApp

Veröffentlicht am

Für die Verwaltung vermieteter Wohnungen gibt es fünf Wege: Tabelle und Vorlagen, ein lokal installiertes Programm, Cloud-Software für private Vermieter, eine professionelle Verwalter-Suite oder die Übergabe an eine Hausverwaltung. Welcher Weg passt, hängt von der Zahl der Einheiten ab und von den Aufgaben, die Sie selbst erledigen wollen. Dieser Vergleich nennt keine Produkte und keine Rangliste, sondern Kriterien, Prüffragen und einen Testablauf.

Kurz gesagt

Bei ein bis zwei Wohnungen kann eine Tabelle genügen, wenn Sie Zahlungen und Belege konsequent pflegen. Software lohnt sich, sobald Zahlungsabgleich und Nebenkostenabrechnung regelmäßig Zeit kosten. Verwalter-Suiten sind für Fremdverwaltung und große Bestände gebaut. Wer keine Zeit investieren will, beauftragt eine Hausverwaltung. Prüfen Sie bei jedem Anbieter Datenexport, Kontoabgleich, Heizkosten und Preismodell.

Vorab: Dieser Ratgeber stammt von ImmoApp, einem Anbieter von Cloud-Software. Er vergleicht deshalb Lösungstypen, keine Produkte. Wo ImmoApp steht, sagt ein gekennzeichneter Absatz am Ende.

Welche Arten von Lösungen gibt es?

  • Tabelle und Vorlagen: eine Tabellenkalkulation für Mieteingänge und Nebenkosten, dazu Textvorlagen für Schreiben. Sie rechnen und prüfen alles selbst.
  • Lokal installierte Software: ein Programm auf dem eigenen Rechner. Die Daten liegen bei Ihnen; um Updates und Datensicherung kümmern Sie sich selbst.
  • Cloud-Software für private Vermieter: läuft im Browser. Der Anbieter betreibt die Server, spielt Updates ein und sichert die Daten.
  • Professionelle Verwalter-Suite: für Verwaltungsunternehmen gebaut, mit Mandantentrennung, WEG-Abrechnung und vollständiger Buchhaltung.
  • Auslagerung an eine Hausverwaltung: keine Software, sondern eine Dienstleistung. Der Verwalter übernimmt die laufenden Aufgaben gegen Honorar.

Welche Lösung passt zu wie vielen Einheiten?

Die Zahl der Einheiten bestimmt, wie oft dieselbe Arbeit anfällt. Zehn Wohnungen bedeuten 120 Mieteingänge im Jahr und zehn Einzelabrechnungen.

  • 1 bis 2 Einheiten: Eine Tabelle kann genügen, wenn Sie Eingänge monatlich prüfen und Belege geordnet ablegen. Aufwendig wird es bei Mieterwechseln im Abrechnungsjahr und bei verbrauchsabhängigen Heizkosten.
  • 3 bis 20 Einheiten: Der Abgleich von Hand wird zur regelmäßigen Arbeit. Hier zahlt sich Software aus, die Zahlungen zuordnet und die Nebenkostenabrechnung führt – lokal oder in der Cloud.
  • 21 bis 50 Einheiten: Ohne automatischen Kontoabgleich und Mahnwesen geht viel Zeit verloren. Ein Mieterportal entlastet bei Rückfragen.
  • Mehr als 50 Einheiten, Fremdverwaltung oder WEG: Sie brauchen Mandantentrennung, Eigentümerabrechnung und Buchhaltung. Das leisten Verwalter-Suiten und Cloud-Lösungen, die für Verwalter ausgelegt sind.

Die Grenzen sind Richtwerte. Wer wenig Zeit hat, entscheidet sich früher für Software oder eine Hausverwaltung.

Welche Aufgaben muss die Lösung abdecken?

Gehen Sie von Ihren Aufgaben aus, nicht von Funktionslisten.

  • Mieteingang: Die Miete ist spätestens bis zum dritten Werktag des Zeitabschnitts zu entrichten, nach dem sie bemessen ist (§ 556b Abs. 1 BGB). Prüfen Sie, ob die Lösung Kontoumsätze einliest und zuordnet oder ob Sie von Hand abhaken.
  • Nebenkostenabrechnung: Über die Vorauszahlungen ist jährlich abzurechnen. Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitgeteilt werden. Danach ist eine Nachforderung ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 BGB). Die Lösung muss Verteilerschlüssel, Mieterwechsel und Vorauszahlungen beherrschen.
  • Heizkosten: Von den Kosten des Betriebs einer zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 und höchstens 70 Prozent nach dem erfassten Wärmeverbrauch zu verteilen (§ 7 Abs. 1 HeizkostenV). Klären Sie, ob die Software das selbst rechnet oder die Werte eines Messdienstes übernimmt.
  • Mahnwesen: Zahlungserinnerung und Mahnung mit Vorlagen, Fristen und Verlauf je Mieter.
  • Dokumente: Verträge, Belege und Schriftwechsel je Einheit. Der Mieter kann Einsicht in die Belege der Abrechnung verlangen; der Vermieter darf sie elektronisch bereitstellen (§ 556 Abs. 4 BGB).
  • Mieterkommunikation: Schadensmeldungen und Rückfragen an einem Ort statt in mehreren Postfächern.
  • Steuervorbereitung: Einnahmen und Ausgaben je Objekt so auswertbar, dass Sie oder Ihr Steuerberater die Anlage V ausfüllen können.

Wie unterscheiden sich die Lösungstypen im Vergleich?

Die Tabelle zeigt typische Ausprägungen. Einzelne Produkte und Verwalter weichen davon ab.

Kriterium Tabelle & Vorlagen Lokale Software Cloud-Software für Vermieter Verwalter-Suite Hausverwaltung
Typischer Bestand 1–2 Einheiten kleine bis mittlere Bestände 1 bis etwa 50 Einheiten große Bestände, Fremdverwaltung jede Größe
Zahlungsabgleich von Hand je nach Programm häufig automatisch automatisch, mit Buchhaltung erledigt der Verwalter
Nebenkostenabrechnung eigene Formeln geführt geführt, teils mit Belegerkennung geführt, auch für WEG erledigt der Verwalter
Mahnwesen von Hand Vorlagen und Mahnläufe teils automatisch automatisiert erledigt der Verwalter
Mieterkommunikation E-Mail, Telefon E-Mail, Serienbrief oft mit Mieterportal Mieter- und Eigentümerportal über den Verwalter
Datenhaltung eigener Rechner eigener Rechner, eigene Sicherung Rechenzentrum des Anbieters je nach Produkt beim Verwalter
Kostenmodell keine oder geringe Kosten Kauf- oder Jahreslizenz Abo, oft je Einheit Lizenz, Module, Nutzer laufendes Honorar
Eigener Aufwand hoch mittel gering bis mittel hohe Einarbeitung gering, Kontrolle bleibt nötig

Verwaltungskosten gehören nicht zu den Betriebskosten (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV). Softwarekosten und Verwalterhonorar können Sie bei Wohnraum deshalb nicht über die Nebenkostenabrechnung umlegen.

Wer gewerbsmäßig für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwaltet, braucht eine behördliche Erlaubnis (§ 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO). Fragen Sie eine Hausverwaltung danach und nach ihrer Berufshaftpflichtversicherung.

Welche Fragen sollten Sie jedem Anbieter stellen?

  1. Datenstandort und Datenschutz: In welchem Land stehen die Server? Schließt der Anbieter mit Ihnen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV)?
  2. Datenexport: Bekommen Sie Stammdaten, Buchungen und Belege jederzeit in einem gängigen Format heraus – auch nach der Kündigung?
  3. Kontoabgleich: Werden Kontoumsätze automatisch eingelesen? Wie geht die Software mit Teilzahlungen und unklarem Verwendungszweck um?
  4. Abrechnung der Nebenkosten: Welche Verteilerschlüssel gibt es? Sind Heizkosten enthalten? Wie werden Mieterwechsel und Leerstand behandelt?
  5. Preismodell: Zahlen Sie je Einheit oder für eine Lizenz? Kosten Module, weitere Nutzer oder Updates extra? Rechnen Sie den Preis für Ihren heutigen und für Ihren geplanten Bestand aus.
  6. Testphase: Wie lange dauert sie? Enthält sie den vollen Funktionsumfang? Können Sie mit eigenen Daten arbeiten?
  7. Support: Wer hilft bei Einrichtung und Datenimport? Auf welchem Weg und zu welchen Zeiten?

Welche Fehler passieren bei der Auswahl am häufigsten?

  • Nach Funktionslisten wählen. Entscheidend ist, ob Ihre drei häufigsten Aufgaben schnell gehen.
  • Nur den Monatspreis vergleichen. Lizenz, Module und Nutzer verändern die Rechnung.
  • Die Nebenkostenabrechnung nicht testen. Sie ist die aufwendigste Aufgabe des Jahres. Schwächen zeigen sich erst dort.
  • Den Ausstieg nicht prüfen. Ohne Export sind Sie an den Anbieter gebunden.
  • Zu groß kaufen. Eine Verwalter-Suite für fünf Wohnungen kostet Einarbeitung, die sich nicht auszahlt.

Wie testen Sie eine Software richtig?

Ein Test mit Beispieldaten sagt wenig. Nehmen Sie ein echtes Objekt.

  1. Legen Sie die Stammdaten an: Einheiten, Mieter, Miete, Vorauszahlungen. Notieren Sie die Zeit.
  2. Gleichen Sie die Zahlungen eines Monats ab – mit einer Teilzahlung und einem Eingang ohne klaren Verwendungszweck.
  3. Bauen Sie die Nebenkostenabrechnung des Vorjahres nach und vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihrem eigenen.
  4. Erzeugen Sie eine Zahlungserinnerung.
  5. Exportieren Sie alle Daten und öffnen Sie die Datei.
  6. Stellen Sie dem Support eine echte Frage.

Entscheiden Sie vor Ablauf der Testphase. Klären Sie, was mit Ihren Daten geschieht, wenn Sie nicht bleiben.

In eigener Sache: Wo steht ImmoApp?

ImmoApp ist Cloud-Software und läuft im Browser, ohne Installation. Die Software richtet sich an private Vermieter und Kleinvermieter mit 1 bis etwa 50 Wohneinheiten sowie an professionelle Hausverwaltungen. Abgerechnet wird je Einheit: 5,00 € netto pro Wohneinheit und Monat, 4,00 € für andere Objekte wie Solaranlagen oder Funkmasten. Ab 50 Einheiten sind es 3,00 € bzw. 2,50 €, ab 100 Einheiten gibt es ein individuelles Angebot. Die Testphase dauert 45 Tage. Details stehen auf der Seite Hausverwaltung Software für Vermieter.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Wohnungen lohnt sich eine Hausverwaltungssoftware?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Bei ein bis zwei Wohnungen kann eine Tabelle genügen, wenn Sie Zahlungseingänge monatlich prüfen und Belege geordnet ablegen. Software lohnt sich, sobald der Abgleich der Zahlungen und die Nebenkostenabrechnung regelmäßig Zeit kosten. Bei Mieterwechseln im Abrechnungsjahr oder verbrauchsabhängigen Heizkosten ist das oft schon bei wenigen Einheiten der Fall.

Kann ich die Kosten für Software oder Hausverwaltung auf die Mieter umlegen?

Nicht als Betriebskosten. Verwaltungskosten gehören nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 BetrKV nicht zu den Betriebskosten. Dazu zählen die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen. Das Honorar einer Hausverwaltung und die Kosten einer Verwaltungssoftware lassen sich bei Wohnraum deshalb nicht über die Nebenkostenabrechnung umlegen.

Was ist besser: Cloud-Software oder ein lokal installiertes Programm?

Das hängt davon ab, wer sich um Betrieb und Datensicherung kümmern soll. Bei lokaler Software liegen die Daten auf Ihrem Rechner; Updates und Sicherungen sind Ihre Aufgabe. Bei Cloud-Software übernimmt das der Anbieter. Dafür sollten Sie Serverstandort, Vertrag zur Auftragsverarbeitung und Datenexport prüfen.

Wie lange sollte ich eine Software testen?

So lange, dass Sie einen vollständigen Monatsablauf und eine Nebenkostenabrechnung durchspielen können: Stammdaten anlegen, die Zahlungen eines Monats abgleichen, die Abrechnung des Vorjahres nachbauen, alle Daten exportieren. Achten Sie darauf, dass die Testphase den vollen Funktionsumfang enthält.

Warum nennt dieser Vergleich keine Produkte?

Der Ratgeber stammt von ImmoApp, einem Anbieter von Cloud-Software. Eine Rangliste aus dieser Hand wäre nicht neutral. Deshalb vergleicht der Artikel Lösungstypen und nennt Kriterien, mit denen Sie jedes Produkt selbst prüfen können.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Hinweis: Der Ratgeber „Hausverwaltungssoftware im Vergleich: Welche Lösung passt zu welchem Vermieter?“ gibt den Stand vom 4. Oktober 2026 wieder, dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall.

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